Pater Ulrich Horst O.P.
Kurze Geschichte des Dominikanerordens
Teil I: Gründung bis 14. Jahrhundert
In das Werk, den Predigerorden (Ordo fratrum Praedicatorum, OP), sind Herkunft und Erfahrungen des Gründers gleichermaßen eingegangen. DOMINIKUS, kurz nach 1170 zu Caleruega in Altkastilien geboren, verkörpert ein vielfältiges Erbe seiner Heimat: den religiösen Eifer der Reconquista, die kirchlich-monastische Reform, die durch die Augustinusregel geformten Gemeinschaften der Kanoniker, das Streben nach Bildung und Wissen. Seinen Namen erhielt er nach dem heiligen Abt der nahegelegenen Benediktinerabtei Silos, die in der Geschichte Spaniens eine bedeutende Rolle gespielt hat. Nach mehrjährigem Studium in Palencia tritt DOMINIKUS in das Domstift Osma ein, wo er 1201 als Subprior bezeugt ist. Die durch die genannten Elemente geprägte Lebensweise wird ihn begleiten und seiner Gründung ein tragfähiges Gerüst geben. Das in den Kämpfen mit den Mauren gefestigte Ideal kirchlicher Rechtgläubigkeit und die Geborgenheit einer Chorherrengemeinschaft werden angesprochen, als DOMINIKUS mit seinem Bischof DIEGO auf zwei im Auftrag des Königs unternommenen Reisen nach Nordeuropa in Südfrankreich Bekanntschaft mit der Häresie der Katharer macht. Auch die Waldenser lernt er kennen, die, der Nachfolge des armen Herrn verpflichtet, das Evangelium in der Wanderpredigt verbreiten. Sie bedienen sich dazu volkssprachlicher Übersetzungen. Mangelndes Verständnis ließ sie in die Häresie abgleiten. Mit Gewalt durchgeführte Bekehrungsversuche mit Hilfe von Zisterziensern, Repräsentanten der alten Ordnung, die
nicht gewohnt war, Andersdenkende durch Beispiel und Argumente zu überzeugen, schlugen in Südfrankreich fehl. Passendere Methoden mussten gefunden werden. Dies nach einer Zeit des Überlegens und Tastens gesehen zu haben ist das Verdienst der beiden Spanier. DOMINIKUS und sein Bischof hatten zwar für die Irrlehre keine Sympathie, aber das Leben und die Apostolatsformen der Häretiker machten sie nachdenklich und bereit, von ihnen zu lernen. Ließen sich apostolische Nachfolge und Predigt in einer kirchlich anerkannten Gestalt verwirklichen, musste das die Antwort auf die historische Herausforderung sein, die möglicherweise über die Situation in Frankreich hinauswies, weil sie Ansprüchen entgegenkam, die das Jahrhundert mit dem Aufkommen neuer gesellschaftlicher Schichten in Westeuropa stellte.
Und genau dies war die Idee, die DOMINIKUS mit einer kleinen Gruppe von Gefährten in die Tat umsetzen wollte. In rechtlich verbindlicher Form approbierte Bischof FULKO von Toulouse im Jahre 1215 die Predigergemeinschaft, die im Haus an der Kapelle des hl. Romanus das Zentrum für ihre Predigtarbeit fand. Papst HONORIUS III. (1216-1227) nahm sie am 22. Dezember 1216 in den Schutz des Apostolischen Stuhls. Die Bulle, wiewohl in geläufigen Formeln abgefasst, hatte den Vorteil, dass nunmehr die Toulouser Kanonikerkommunität, die ordo canonicus genannt wird, unter der Obhut des Papsttums stand. Auf sie folgte am 21. Januar 1217 ein weiteres Dokument, an den "Prior und die Predigerbrüder des hl. Romanus im Gebiet von Toulouse" gerichtet, welches das Außerordentliche der Gründung noch deutlicher hervortreten lässt. Die Predigt, bisher vornehmste Aufgabe der Bischöfe und der durch sie Bevollmächtigten, wird nun auch einem "Predigerorden" anvertraut. Das heißt: Eine Gemeinschaft beginnt sich aus dem Diözesanverband herauszulösen, indem sie dem Papst unterstellt wird. Ein grundlegender Wandel in den herkömmlichen Seelsorgestrukturen kündigt sich an, dessen theologische und rechtliche Begründung einstweilen noch aussteht. Sie wird den Orden später beschäftigen.
Wahrscheinlich wäre aus den etwa dreißig Brüdern nie ein universaler Orden geworden, hätte DOMINIKUS nicht 1217 in einer kühnen Sendung, die gegen die Vernunft zu sein schien, für Ausbreitung gesorgt. Die Orte sind bezeichnend und programmatisch: Paris, Bologna, Spanien. Dass die beiden damals bedeutendsten wissenschaftlichen Zentren herausgehoben werden, ist offensichtlich Teil eines wohldurchdachten Plans. Predigt und Theologie sollen zusammengehören. DOMINIKUS selbst geht nach Rom und erwirkt dort eine Bulle vom 21. Februar 1218, die die "Brüder des Predigerordens" den Bischöfen des Erdkreises empfiehlt, weil sie der Verkündigung obliegen und dem Herrn in Armut nachfolgen.
Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft mit einer den Rahmen der Tradition sprengenden Aufgabe wäre ohne entsprechende Gesetzgebung nicht aktionsfähig. Obschon es im einzelnen nicht mehr möglich ist, die ältesten Elemente der Verfassung namhaft zu machen, darf doch als sicher gelten, dass es sich um Konvente handeln soll, die aus der kanonikalen Lebensweise hervorgegangen sind, aber schließlich doch etwas Neues darstellen. So etwa: "Ein Konvent soll nur gegründet werden, wenn er wenigstens zwölf Brüder, einen Prior und einen Lehrer der Theologie (doctor) hat." Dazu kam das kirchliche Stundengebet, wie es DOMINIKUS seit seiner Jugend in Osma gepflegt hat. Dass im Konvent studiert wird, ist nicht eigentlich neu - auch die Monasterien kannten die "Lesung" -, wohl aber deutet sich ein Wandel dadurch an, dass dies jetzt gleichsam professionell und methodisch geschehen soll und allen Brüdern obliegt, weil Predigt nicht ohne Studium sein kann. Eine großzügig zu handhabende Dispensvollmacht des Oberen soll für Freiheit und situationsgerechtes Arbeiten sorgen. Die Augustinusregel erweist sich als weit genug. Sie ist gewissermaßen das Dach, unter dem man lebt und wirkt. Alle sonstigen Gesetze sind auf Generalkapiteln zu erlassen und den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Als DOMINIKUS am 6. August 1221 in Bologna starb, hatte sein Predigerorden eine rechtlich-spirituelle Gestalt gefunden, von der ungewöhnliche Anziehungskraft ausging.
Etwas für die Zukunft höchst Bedeutsames bleibt nachzutragen. DOMINIKUS hatte ein vielfach bezeugtes Verständnis für Frauen und deren Religiosität. Das verraten nicht nur die Aussagen des Heiligsprechungsprozesses, wichtiger und Kommendes vorwegnehmend ist, dass er, noch ehe er zur Gründung seiner Predigtgemeinschaft schritt, in Prouille, mitten im von der Häresie bedrohten Land, eine Schwesternkommunität ins Leben rief, das erste Kloster für "Dominikanerinnen". Auch in Bologna, Rom und Madrid war ihm die Sorge für Frauen ein Herzensanliegen, so dass ihn der Papst bat, die Klosterreform in Rom in die Hand zu nehmen. Dass sich später so viele Nonnen seinem Orden zuwenden werden, hat seinen Grund auch in dieser Sympathie für Frauen, die sich geistlich benachteiligt fühlten.
Welche gestaltende Kraft der Stifter seinem Orden hinterlassen hatte, zeigen exemplarisch die Konstitutionen, die er sich 1228 im Pariser Konvent St. Jacques gab. In ihren Grundzügen sind sie bis heute gültig geblieben. Den Orden leitet ein Generalmagister, der auf den jährlich tagenden Generalkapiteln von den Provinzialen und zwei Delegierten aus den einzelnen Provinzen gewählt wird (1228 waren es bereits deren zwölf). Sie können ihn zur Rechenschaft ziehen und absetzen. Provinzials- und Vertreterkapitel sollen sich abwechseln, um auch die Untergebenen an der Leitung und Gesetzgebung teilhaben zu lassen. Gesetzeskraft erlangt eine Bestimmung erst, wenn sie auf drei aufeinanderfolgenden Generalkapiteln gutgeheißen wurde. Anfänglich tagten sie (am Montag nach Pfingsten) in Paris oder Bologna, seit 1243 an jeweils festzusetzenden Orten. Den Provinzen, die wenigstens drei Konvente haben müssen, steht ein Provinzial vor, dessen vierjährige Amtszeit vom Generalmagister bestätigt wird. Der Prior, für drei Jahre gewählt, bedarf der Approbation des Provinzials. Mehrheitswahl und obrigkeitliche Gewalt verschränken sich somit auf eigentümliche Weise. Jeder Obere ist - nach dem Vorbild mittelalterlicher Korporationen - auf Zeit bestellt und zur Rechenschaft gehalten.
Zu den ersten Pflichten des Provinzials rechnen die Konstitutionen die Sorge für den Professorennachwuchs, der seine Ausbildung an geeigneten Zentren (Paris - St. Jacques) erhalten sollte. Dass das Studium im Dienst der Seelsorge und Predigt stand, versteht sich nach dem Gesagten. Welcher geistliche Rang ihm zugedacht war, erhellt aus der Verfügung, die sich im Rahmen der liturgischen Anweisungen befindet: "Alle Hören sollen in der Kirche kurz und bündig gebetet werden, dass die Brüder ihre Andacht nicht verlieren und das Studium nicht den geringsten Nachteil erfährt." Den Studenten sind im Konvent Räume für die scholastischen Disputationen zuzuweisen und, sofern sie als begabt gefunden werden, sollen sie Einzelzellen haben, in denen sie ihren religiösen und wissenschaftlichen Pflichten nachkommen. Kirchen, Konvente und bescheidener Besitz werden akzeptiert. Sie sind unerlässliche Mittel für Theologie und Predigt. Gegen die Armut verstoßen jedoch Grundbesitz und regelmäßige Einkünfte, da sie die Brüder von der Notwendigkeit, den Unterhalt durch Seelsorge zu erwerben, befreien würden.
Im übrigen vermeiden die Konstitutionen detaillierte Vorschriften. Sie sind Sache der Generalkapitel. Sie haben den Prozess der Anpassung an die Zeitumstände zu steuern. Ein Muster solcher Variabilität ist die Neufassung der Konstitutionen (1241) unter dem Generalat RAYMUNDS VON PENAFORT. Weitere Merkmale, die nicht wenig zur Flexibilität beitrugen und Observanzstreitigkeiten vermeiden halfen, liegen in der dem Oberen zugestandenen Vollmacht, von Vorschriften zu dispensieren, falls sie sich als hinderlich zur Erreichung des primären Ordensziels erweisen, sowie in der Art der Verpflichtung von Satzungen. Ordensgesetze binden nicht unter Sünde, sondern nur unter Strafe. Das ist damals als unerhörte Neuerung empfunden worden. Auch räumte man dem Untergebenen ein Beschwerderecht ein, das ihn vor Willkür und Missbrauch des Gehorsamsgelübdes schützen sollte.
Befremden mag, dass 1228 untersagt wurde, die Seelsorge an Nonnen zu übernehmen. Der Widerspruch zu DOMINIKUS scheint offenkundig zu sein, zumal in den Jahren zuvor anderes bezeugt ist. Man denke an das schöne Verhältnis des Generalmagisters JORDAN VON SACHSEN, des ersten Nachfolgers des Stifters, zu DIANA D'ANDALO in Bologna, wie es aus der erhaltenen Korrespondenz spricht. Was war der Grund für diesen Rückzug? Es war wohl eine Vorsichtsmaßnahme, da der Orden fürchtete, Bindungen einzugehen, die seiner Unabhängigkeit und Ortsungebundenheit hinderlich sein würden. Auch war er besorgt, in ökonomische Probleme verwickelt zu werden, wie sie für Monasterien typisch waren.
Dass sich der Orden schon wenige Jahre nach dem Tod des Stifters eine so ausgewogene Verfassung gab, ist kein Zeichen der Verrechtlichung der Ideale der kleinen Predigerkommunität von einst, sondern ein Beweis für seine innere Festigkeit und seinen Wunsch, im neuen Umfeld zu bestehen. Die Nachgeschichte und namentlich der Umstand, dass er vor schweren Erschütterungen und Zerreißproben verschont wurde, zeigen eindrücklich, was eine weise und auf Ausgleich bedachte Verfassung zu leisten imstande ist. Der Orden breitete sich - die Zahl der im Jahr 1228 vertretenen Provinzen belegt es - rasch aus, wobei er große Städte bevorzugte, da sie das gewünschte Publikum und materielle Ressourcen boten. Wichtig war schließlich, dass es sich um Orte handelte, die intellektuelle Aktivitäten begünstigten und die Rekrutierung sicherten. Die englische Provinz mag das illustrieren: Die Predigerbrüder gingen zuerst (1221) nach Oxford und dann (1224) nach London. Man hat errechnet, dass bis 1277 etwa 404 Priorate entstanden sind, eine Zahl, die bis 1303 auf 590 anwuchs.
Der erstaunliche Erfolg verdankt sich dem Desiderat der Stunde, der Predigt. Der Orden hat auch dafür einen institutionellen Rahmen geschaffen, indem er den Oberen strikte Auflagen bei der Auswahl und Bildung der Brüder machte. Die Konstitutionen von 1228 sehen vor, dass nur geeignete und geprüfte Kandidaten den Autoritäten präsentiert werden, wie es dem hohen Amt - gesprochen wird von der "Gnade der Predigt" - angemessen ist. Sie müssen wenigstens ein Jahr Theologie studiert haben. Sie haben sogar einen Anspruch darauf, von allen sonstigen konventualen Pflichten befreit zu werden. Die Approbation seitens des Ordens genügte freilich nicht. Obschon es DOMINIKUS gelungen war, seine Gemeinschaft unter den Schutz des Apostolischen Stuhls zu stellen, der nicht gezögert hatte, sie mit dem bisher den Bischöfen reservierten Titel "Predigerorden" zu bezeichnen, war allen Beteiligten klar, daß dahinter Probleme von beträchtlichem Gewicht standen. Die dem einzelnen Predigerbruder von seinem Orden gegebene Erlaubnis setzte die Einwilligung des jeweiligen Diözesanbischofs voraus. Wurde sie verweigert, sollten die Brüder päpstliche Schreiben vorweisen, die als übergeordnetes Recht zu betrachten waren. Gleichwohl sollten sie Konflikte nicht provozieren, sondern Einvernehmen suchen. Daß dies noch keine allseits akzeptierte Lösung war, sollte sich indessen bald zeigen. Deutlich ist hingegen, daß der Orden aufgrund eines universalkirchlichen Mandats einen starken Rückhalt im Papsttum hatte, das er seinerseits nach Kräften zu verteidigen suchte.
2. Die theologische Festlegung des Ordens
Dass der Orden in kurzer Zeit dauerhafte und nie kontroverse Fundamente legen konnte, hat seinen Grund gewiss auch in dem Umstand, dass er während des 13. Jahrhunderts Generalmagistri hatte, die als Prediger, Gesetzgeber und Administratoren ungewöhnlich reiche Persönlichkeiten waren. Ihnen gelang es, hochbegabte junge Leute anzuziehen und schließlich in Positionen zu bringen, die es ihnen gestatteten, den zunächst auf die kirchliche Praxis zielenden Predigtauftrag so in Philosophie und Theologie zu integrieren, dass ihnen eine neue Sendung erwuchs, die die alten Ideale nicht zu verleugnen brauchte. Der Prozess einer allmählichen Umorientierung, der gleichzeitig eine Konsolidierung bedeutete, nahm seinen Ausgang an der Pariser Universität. Der in den Kanonisationsakten DOMINIKUS zugeschriebene Satz, die sieben Brüder sollten in die Seinemetropole gehen, "um zu studieren, zu predigen und einen Konvent zu gründen", hatte eine unvorhersehbare Wirkung. Dort unterrichtete sie JOHANNES VON ST. ALBANS, wahrscheinlich ein Engländer. Das ihnen geschenkte Hospiz St. Jacques sollte für den Orden schicksalhafte Bedeutung erlangen. Als DOMINIKUS 1219 nach Paris kam, hatte der Konvent bereits etwa dreißig Brüder. Zahlreiche Studenten, darunter JORDAN VON SACHSEN und REGINALD VON ORLEANS, wurden gewonnen. Mit JOHANNES VON ST. GILES und ROLAND VON CREMONA, beide vorher Weltpriester, kamen die ersten Dominikaner zur Magisterwürde an der Universität. Seit 1245 ist ALBERTUS MAGNUS als Magister bezeugt. Über die Fakten und Personen hinaus bedeutet das: Der Orden stellt sich der intellektuellen Herausforderung des Jahrhunderts, die mit dem Stichwort "Aristotelesrezeption" nur unzureichend charakterisiert ist. Entscheidender wird für ihn, dass unter Führung einiger seiner Mitglieder die Theologie als Wissenschaft konzipiert wird, die der Verteidigung und der geistigen Durchdringung des Kirchenglaubens ebenso wie der Reflexion auf die Sendung des Ordens dient. Das wird ihm eine Aufgabe auch in einer Zukunft sichern, in der die Predigt
zurücktritt.
Als THOMAS VON AQUIN 1256 in Paris eintrifft, sind die Orden der Franziskaner und Dominikaner in einer höchst gefährlichen Situation, da ihr Existenzrecht bestritten wird. Vertreter aus dem Weltklerus werfen ihnen vor, päpstlich privilegierte Gemeinschaften, die das Recht hätten, überall zu predigen, stünden mit dem traditionellen Mönchtum in Widerspruch, das eben dies nicht zum Ziel gehabt habe, weil solche Aktivitäten nur Bischöfen und Pfarrern zukämen. Gegenstand des Angriffs war weiterhin das akademische Lehren der Mendikanten, die - wie die Gläubigen - in Wahrheit zur hörenden Kirche zu rechnen seien. Was auf den ersten Blick als kleinlicher Streit anmutet, war tatsächlich mehr, nämlich ein Konflikt um das rechte Kirchenverständnis, das durch den Papst tiefgreifend verändert worden war, als er die Bettelorden als ortsunabhängige Personalverbände bestätigte. Was in der Empfehlungsbulle HONORIUS' III. scheinbar harmlos geklungen hatte, war von der Leitung des Dominikanerordens schon 1228 als Schwierigkeit gesehen worden. Eine befriedigende theologische Rechtfertigung stand freilich noch aus. THOMAS VON AQUIN hat sie mit einer Klarsicht gegeben, die nicht nur die Gegner in die Schranken wies, sondern dem Orden ein Selbstverständnis vermittelte, das ihn beinahe ebenso prägte, wie das die Verfassung von 1228 auf rechtlicher Ebene getan hatte: Dass Religiöse, die das Erbe der evangelischen Bewegung angetreten hatten, dozieren dürfen, hat seinen Grund in deren vertrautem Umgang mit der hl. Schrift und in der buchstäblichen Nachfolge des Herrn. Schließlich bestehen engste Beziehungen zwischen denen, die kraft ihres Standes der Kontemplation zu obliegen haben, und der akademischen Unterweisung. Nicht zuletzt fordert die gegenwärtige Situation mit einer höchst mangelhaften theologischen Bildung des Klerus, dass sich kompetente Professoren der Sache annehmen, zumal das Dozieren als ein Akt der Barmherzigkeit zu gelten hat, den man denen nicht verweigern darf, die nach dem Wort Gottes verlangen. Die Predigt bleibt gewiss den Bischöfen vorbehalten, aber auf Geheiß des Papstes müssen sie Gehilfen beiziehen, die in seinem und in ihrem Auftrag verkünden. Das Oberhaupt als Vorsteher der Gesamtkirche trägt Verantwortung für das Ganze, die über die der Ortskirchen hinausweist. THOMAS sieht zwar die Bettelorden in dieser universalen Sendung des Primats verankert, doch geschieht das stets im Blick auf die Bischöfe. Anstoß erregte schließlich die ökonomische Basis der Mendikanten: der Bettel oder, wie man zutreffender sagen sollte, der Erwerb des Unterhalts durch Seelsorge und Wissenschaft, die im Dienst der Gläubigen stehen. Handarbeit und Grundbesitz, die klassischen Quellen, aus denen das Mönchtum lebte, scheiden aus. Eine arbeitsteilige Gesellschaft, wie sie sich im 13. Jahrhundert voll zu entfalten beginnt, ist in der Lage, diejenigen zu finanzieren, die für das Wohl der Allgemeinheit tätig sind.
Das sind in groben Zügen die Grundgedanken der von THOMAS vorgetragenen Apologie, die ihre Wirkung nicht verfehlte, weil er rational und theologisch überzeugend zu argumentieren verstand. Gewiss traten ähnliche Probleme auch später auf, aber die Tatsache, daß man prinzipiell zu den damals gefundenen Lösungen zurückkehrte, bestätigt, daß das Fundament solide gelegt war. THOMAS hat Jahre später (ab 1269) in Auseinandersetzung mit radikalen Kreisen eine Synthese aller mit dem Ordensstand verbundenen Probleme vorgelegt, in der er Aufgaben und Zweck seines Ordens in die berühmte Formel gebracht hat: "Beschauen und das in der Beschauung Erkannte an andere weitergeben." Theologie, Seelsorge und Predigt werden zu einer Einheit gefügt, die die Ideale des Stifters in die gelehrte Sprache einer späteren Zeit übersetzt, um ihnen Dauer zu verleihen.
Als Generalkapitel von 1309 und 1313 die Doktrin des AQUINATEN in den Schulen des Ordens für verbindlich erklärten, wollte man damit auch zum Ausdruck bringen, dass er ihm ein spirituell-theologisches Programm gegeben hat, das geeignet war, an das Wesentliche der ursprünglichen Predigergemeinschaft zu erinnern. Wie der Blick auf parallele Entwicklungen zeigt, haben Konstitutionen und Theologie entscheidend dazu beigetragen, den Orden vor Spaltungen zu bewahren. Trotz der überragenden Rolle, die der AQUINATE seither gespielt hat, hat es immer wieder Anhänger anderer Richtungen gegeben. Zu nennen sind im 14. Jahrhundert DIETRICH VON FREIBERG, BERTHOLD VON MOOSBURG und ULRICH VON STRABBURG, die bedauerlicherweise als Außenseiter galten und schließlich in Vergessenheit gerieten, bis sie die Forschung unserer Tage entdeckt hat. Auch andere Dominikaner haben sich verdient gemacht. HUGO VON SAINT-CHER (+ 1263) verfasste Bibelkorrektorien und eine geschätzte Bibelkonkordanz. MONETA VON CREMONA (+ ca. 1250) schrieb eine Darstellung und Widerlegung der katharischen Häresie. Die intensive Beschäftigung mit ARISTOTELES wäre ohne die Übersetzungen WILHELMS VON MOER-BEEKE (+ vor 1286) nicht möglich gewesen. Weite Verbreitung fand die historische, theologische und naturkundliche Enzyklopädie des VINZENZ VON BEAUVAIS (+ ca. 1264). Die Rolle des ALBERTUS MAGNUS (+ 1280) in der Rezeption des ARISTOTELES und in der Vermittlung antiken Wissens kann nur angedeutet werden. RAYMUND VON PENAFORT (+ 1275) sammelte die Dekretalen GREGORS IX. MARTIN VON TROPPAU (+ 1278) ist der Autor einer bis 1277 reichenden Chronik, die im Spätmittelalter oft zitiert wurde.
Die Opposition von Theologen aus dem Minoritenorden gegen fundamentale Positionen des HL. THOMAS VON AQUIN provozierte eine Reihe von dominikanischen Gegenschriften, die wesentlich zur Bildung von zwei großen Schulen führten. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kontroversen über die Ordensarmut sind eine wichtige Ursache für den "Armutsstreit" unter JOHANNES XXII. (1316-1334), der die Kirche erschütterte. Daß dieser Papst THOMAS 1323 heiliggesprochen hat, bedeutete für den Thomismus eine folgenschwere Anerkennung. In den Kämpfen zwischen PHILIPP DEM SCHÖNEN VON FRANKREICH und BONIFAZ VIII. schrieb JOHANNES QUIDORT VON PARIS (+ 1306) einen für die Entwicklung der Staatstheorie hochbedeutsamen Traktat "Über königliche und päpstliche Gewalt", in dem auch Thesen vorgetragen wurden, die für die Unterordnung des Papstes unter ein Konzil plädierten.
Obschon vom Orden nicht gewünscht, konnte es doch nicht ausbleiben, daß Dominikaner schon bald Bischöfe und Kardinale wurden. Mit INNOZENZ V. (1270) und BENEDIKT XI. (1303-1304) stellte er zwei Päpste. Die Nähe zum Papsttum und solide Bildung, die für komplizierte Prozesse notwendig war, sind die Ursache, daß vornehmlich Dominikaner mit der Inquisition betraut wurden. Daß man den Orden oft mit ihr identifizierte, war seinem Ruf - zumal im historischen Rückblick - abträglich.
Von vorsichtigen Äußerungen zur Schwesternseelsorge haben wir bereits gehört. Der Auftrag INNOZENZ' IV., der Orden solle seine Konstitutionen auch in den Frauenklöstern einführen, stieß auf lebhaften Widerspruch des Generalmagisters JOHANNES TEUTONICUS, da die einzugehenden Verpflichtungen geeignet waren, die Predigt zu behindern. Die Weigerung hatte zunächst Erfolg, doch musste der Orden schließlich auf Drängen der Kurie nachgeben, so daß auf dem Generalkapitel 1257 akzeptiert wurde, daß alle dem Orden unterstellten Klöster das Recht auf dominikanische Seelsorge hatten. Das sollte auch für die Zukunft gelten, wofern drei Generalkapitel zustimmten oder der Papst eine entsprechende Verfügung traf. HUMBERT VON ROMANS gab 1259 den Schwestern Konstitutionen, die auf denen der Brüder beruhten. Der Orden bemühte sich, die wirtschaftliche Lage der Klöster zu festigen, eine Maßnahme, die erhebliche Bedeutung haben sollte. Vom Gewicht der mit dieser institutionellen Reorganisation verbundenen Probleme mag man sich ein Bild machen, wenn man die Statistik betrachtet: Die beiden deutschen Provinzen, Teutonia und Saxonia, hatten im Jahre 1303 nicht weniger als 81 Frauenklöster, während sich unter der Obhut des Ordens insgesamt 141 befanden. Nachdem die Predigerbrüder die Verpflichtung zur Schwestern-seelsorge eingegangen waren, haben sie sich ihr mit Hingabe gewidmet und dazu fähige Männer bestellt. So übertrug man 1303 MEISTER ECKHART nach Abschluss seiner Pariser Lehrtätigkeit die Aufsicht über die süddeutschen Frauenklöster mit Sitz in Straßburg. Die deutsche mystische Literatur verdankt dieser Sorge entscheidende Impulse. Von ECKHART beeinflusst sind HEINRICH SEUSE (+ 1366) und JOHANNES TAULER (+ 1361), deren Predigten und Bücher - so etwa SEUSES "Büchlein der ewigen Weisheit" - zu den verbreitesten Schriften des Mittelalters zählen.
In den Kontroversen um die franziskanische Armutsauffassung ver-fassten Dominikaner - namentlich HERVAEUS NATALIS und DURANDUS DE S. PORCIANO - bedeutsame Abhandlungen, die ihren Eindruck auf PAPST JOHANNES XXII. nicht verfehlten, so daß er die These von der absoluten Armut Jesu und seiner Jünger als häretisch verwarf. Es versteht sich, daß solche Ereignisse alte Rivalitäten förderten. Der mit Hilfe der Dominikaner erlangte Sieg über die Minoriten hatte indirekte Folgen für einen wichtigen Aspekt mittelalterlicher Fröm-migkeit. Gemeint ist die seit DUNS SCOTUS (+ 1308) favorisierte Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariens, die in leidenschaftlichen Predigten ins Volk getragen wurde. Unter Berufung auf THOMAS stieß sie auf scharfe Ablehnung seitens der Dominikaner. Die heftigen Debatten gelangten auf dem Basler Konzil zu einem ersten Höhepunkt, als die nicht mehr als ökumenisch anerkannte Synode 1439 die "neue Meinung" definierte. Der Umstand, dass der Franziskanerpapst SiXTUS IV. 1476 das Fest für die ganze Kirche vorschrieb, bedeutete für die Ordensdoktrin einen schweren Rückschlag, obwohl die Kontroversen anhielten. Auch wenn es sich eher um ein Nebenthema der mittelalterlichen Theologiegeschichte handelt, markieren die Diskussionen doch einen tiefen Einschnitt, insofern sie anzeigen, daß die ehemals so starke Position der Dominikaner dem Ende entgegenging.
Im Inneren zeichnet sich ebenfalls eine Krise ab. Wie die anläßlich des Streites um das Armutsverständnis angefertigten Gutachten zu erkennen geben, ist die gemäßigte These von der Erlaubtheit des konventualen Gemeinbesitzes, der den wissenschaftlichen und seelsorglichen Bedürfnissen angemessen sein soll, von den strikten Prinzipien, wie sie Thomas formuliert hatte, in eine eher pragmatische Deutung abgesunken. Beträchtliche und regelmäßig fließende Einkünfte, die ehedem als mit der Mendikantenarmut unvereinbar galten, werden mehr und mehr toleriert. Die Verpflichtung, den Unterhalt jeweils durch Seelsorge zu erwerben, hat sich gelockert. Der Wandel ist nicht einfach Laxheit, er geht vielmehr zunächst auf das veränderte soziale und wirtschaftliche Umfeld der Mendikantenklöster zurück, denen vom Bürgertum neue Rollen zugewiesen werden. Kirchenbau und Studium waren kostspielige Angelegenheiten geworden. Theologie und Predigt, einst aufeinander bezogen, gingen häufig ge-trennte Wege. Prior und Doctor begannen sich zu entfremden. Die Leitung des Ordens hat die Probleme mit großer Klarheit gesehen, aber wirkungsvolle Mittel zur Lösung der Spannungen hat sie nicht gefunden.
Obschon sich Symptome eines allmählichen Absinkens mehren, gibt es immer noch zahlreiche Beispiele für ein geistliches Leben mit bemerkenswerter Ausstrahlung. Im Vergleich zu den deutschen mystischen Autoren hat man den italienischen nicht immer die ihnen gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Ihr hoher Rang ist indessen unbestreitbar. So etwa DOMENICO CAVALCA (+ 1342), dessen volkssprachliche Schriften in Manuskripten und frühen Drucken weit verbreitet gewesen sind. Ferner GlACOMO PASAVANTI (+ 1357), der einen "Spiegel der Buße" schrieb und eine umfangreiche lateinische Predigtsammlung hinterließ. Als großer Prediger war VENTURINO VON BERGAMO berühmt. In seiner Person begegnen sich deutsche und italienische spirituelle Traditionen. Er unterhielt eine reiche Korrespondenz mit deutschen Dominikanern. GIOVANNI DOMINICI (+ 1419) verfaßte zahlreiche lateinische und italienische Schriften. Er war einer der eifrigsten Ordensreformer aus dem Geist evangelischer Armut. In dieses Umfeld gehören schließlich KATHARINA VON SlENA (+ 1380) und ihr Seelenführer RAYMUND VON CAPUA (+ 1399). Welche Rolle sie als Mitglied des Dritten Ordens für die Erneuerung der Kirche und des Papsttums gespielt hat, braucht hier nicht gesagt zu werden.
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