Ausbildungsordnung


V. Gemeinsames Noviziat


Interprovinzielle Vereinbarung
über die Durchführung gemeinsamer Postulatszeiten und
eines gemeinsamen Noviziats
im Noviziatskonvent der Provinz Teutonia in Worms



Die Provinz Teutonia und die Provinz des Hl. Albert in Süddeutschland und Österreich treffen folgende interprovinzielle Vereinbarung:

Präambel

Seit November 2000 hat die süddeutsch-österreichische Provinz ihre Novizen in das Noviziat der Provinz Teutonia nach Worms entsandt. Grundlage dessen war ein Gesprächsprotokoll der Ausbildungsverantwortlichen beider Provinzen sowie die Zustimmung der Provinzleitungen. Die beiderseitigen guten Erfahrungen über die Durchführung gemeinsamer Postulatszeiten und eines gemeinsamen Noviziats veranlassen uns, die Zusammenarbeit fortzusetzen und durch die nachstehende interprovinzielle Vereinbarung über Postulat und Noviziat zu regeln.

1. Postulat

1.1. Die Postulanten der süddeutsch-österreichischen Provinz nehmen an der gemeinsamen Einführungsphase und an der gemeinsamen zweiten Phase des Postulats
gemäß Absatz 1.2. der Ausbildungsordnung der Provinz Teutonia teil. Die dezentrale Phase des Postulats absolvieren sie in der süddeutsch-österreichischen Provinz.
1.2. Leitung und Organisation der gemeinsamen Phasen des Postulats obliegen dem Postulatsleiter der Provinz Teutonia.
1.3. Kandidaten für das im Herbst des Jahres beginnende Postulat sollen ihre Anmeldung in der Regel bis Ende Juli des Jahres abgegeben haben.
1.4. Kandidaten, die für das Postulat angemeldet sind, sollen vor Beginn des Postulats einmal für ein erstes kennen lernen nach Worms kommen.
1.5. Die für die Aufnahme ins Postulat geforderten Unterlagen müssen zu Beginn der 1. Postulatsphase vorliegen.
1.6. Der Postulatsleiter erhält Kopien der Unterlagen, die für das kennen lernen der Person des Postulanten von Bedeutung sind. Er leitet sie bei Eintritt der Person ins Noviziat an den Novizenmeister weiter.
1.7. Im Hinblick auf eine positive Gruppenbildung und einen einheitlichen Informationsstand innerhalb des neuen Postulats-/ Noviziatskurses nehmen alle Postulanten zu Beginn des Postulats an einer gemeinsamen Einheit in Worms teil. Sie findet im Monat Oktober statt und dauert etwa 10 Tage. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
1.8. Die Postulanten der süddeutsch-österreichischen Provinz nehmen an der zweiten gemeinsamen Phase des Postulats nach Kapitel 1.2. und 4 der Ausbildungsordnung der Provinz Teutonia teil.
1.9. Die gemeinsame Postulatsphase in Worms beginnt in der Regel am Fest der Erscheinung des Herrn, dem 6. Januar eines jeden Jahres.
1.10. Das übrige Postulat und die Zulassung der Novizen zum Noviziat nach LCO 167-173 geschieht durch die süddeutsch-österreichische Provinz. Grundlage dafür ist die Ratio Formationis et Studiorum Particularis der Provinz des Hl. Albert, Kapitel 3 und 4. Der Coetus konsultiert die Ausbildungsverantwortlichen in Worms über die zweite Phase des Postulats. Die Personalakten der Kandidaten werden von der süddeutsch-österreichischen Provinz geführt.
1.11. Die Exerzitien während der gemeinsamen Postulatsphase sollen als Gruppenexerzitien für die gesamte Postulatsgruppe gehalten werden. Die Organisation liegt in den Händen des Postulatsleiters der Teutonia.
1.12. Anwesenheit eines von der Provinz des Hl. Albert entsandten Ansprechpartners ist wünschenswert.
1.13. Dem Postulatsleiter der Teutonia sind die zuständigen Postulatsbegleiter der einzelnen Postulanten der süddeutsch-österreichischen Provinz zu benennen.

2. Noviziat

2.1. Die Einkleidung findet gemäß LCO 175 und 176 in einem Konvent der süddeutsch-österreichischen Provinz statt, um die Verbundenheit mit der Affiliationsprovinz deutlich zu machen. Der Beginn des Noviziats geschieht in Worms durch die in LCO 174 und 178 § II vorgesehenen Akte. Die erforderlichen Eintragungen erfolgen im Noviziatsbuch der Provinz Teutonia.
2.2. Grundlage für das Noviziat bilden die Kapitel 6-9 der Ausbildungsordnung der Teutonia. Für die Kranken- und Rentenversicherung ihrer Postulanten und Novizen sorgt die süddeutsch-österreichische Provinz. Ein Ausbildungsvertrag wird derzeit nicht abgeschlossen.
2.3. Während der zweiten Phase des Postulats und während des Noviziats sind Ansprechpartner von Postulatsleiter und Novizenmeister der Teutonia:
» in organisatorischen und das forum externum betreffenden Angelegenheiten der Provinzial der süddeutsch-österreichischen Provinz, der intern für die weitere Vorgehensweise entsprechend der Ausbildungsordnung der süddeutsch-österreichischen Provinz sorgt;
» in allen das forum internum betreffenden Angelegenheiten der jeweilige Postulatsbegleiter der süddeutsch-österreichischen Provinz;
2.4. Die Ansprechpartner der Ausbildungsleitung sollen die Postulanten und Novizen regelmäßig besuchen. Die Namen der autorisierten Ansprechpartner bzw. Kontaktpersonen werden der Ausbildungsleitung vom Provinzial der süddeutsch-österreichischen Provinz schriftlich mitgeteilt.
2.5. Die nach LCO 191 und 192 § I vorgesehenen Examina und Abstimmungen über die Novizen der süddeutsch-österreichischen Provinz geschehen durch den Konvent in Worms. Der Prior benachrichtigt von deren Ergebnis nach LCO 192 § II nicht nur den Provinzial der Teutonia, sondern auch den der süddeutsch-österreichischen Provinz.
2.6. Nach Art. 6 des Provinzstatuts der Provinz des Hl. Albert ist der Studentenmagister nach Worms zu entsenden, der zusätzlich zum regulären Examen nach LCO 191 § III die Novizen der süddeutsch-österreichischen Provinz examiniert und darüber deren Provinzial Bericht erstattet.
2.7. Sollte sich gegen Ende des Noviziats eine Situation abzeichnen, in der die von LCO 178 § IV vorgesehene Verlängerung des Noviziats sinnvoll erscheint, geschieht diese Verlängerung im weiterhin bestehenden Noviziatskonvent der süddeutsch-österreichischen Provinz in Wien.
2.8. Zur einfachen Profess der Novizen der süddeutsch-österreichischen Provinz ist nach LCO 196 4o die Zustimmung des eigenen und des Provinzials der Teutonia erforderlich. Sollte der Provinzial der Teutonia seine Zustimmung verweigern, kann nach LCO 178 § IV verfahren und das Noviziat in Wien fortgesetzt und beendet werden. Sollte der Provinzial der süddeutsch-österreichischen Provinz seine Zustimmung verweigern, kann nach LCO 198 verfahren werden.
2.9. Die einfache Profess findet in Worms statt. Nach LCO 193 soll das Recht zur Entgegennahme der Profess der süddeutsch-österreichischen Novizen an deren Provinzial bzw. an ein von diesem vorgeschlagenes Mitglied der süddeutsch-österreichischen Provinz delegiert werden, so dass innerhalb derselben Feier die Novizen jeweils vor dem Bruder der eigenen Provinz Profess ablegen.

3. Abschließende Vereinbarungen

3.1. Die Ausbildungsleitung der Provinz Teutonia wird gebeten, neben Besuchen des gemeinsamen Noviziats in deren Konventen auch solche in Konventen der süddeutsch-österreichischen Provinz vorzusehen.
3.2. Konvente der süddeutsch-österreichischen Provinz, insbesondere deren Noviziatskonvent in Wien, stehen für die Durchführung von Teilen der Ausbildung auf Anfrage der Ausbildungsleitung gerne zur Verfügung.
3.3. Die süddeutsch-österreichische Provinz benennt einen geeigneten Bruder aus ihren Reihen für die Mitarbeit in der Ausbildungsleitung in Worms.
3.4. Als Ausgleich für die entstehenden Kosten zahlt die süddeutsch-österreichische Provinz dem Ausbildungskonvent in Worms vom Beginn der zweiten Postulatsphase bis zum Abschluss des Noviziates für jeden Postulanten / Novizen eine monatliche Pauschale, die der Pauschale entspricht, welche die Provinz Teutonia dem Konvent in Worms als Subvention für Postulanten / Novizen zukommen lässt.

Köln / Augsburg, den 16.12.2002

Für die Provinz Teutonia:
gez.: fr. Hans-Albert Gunk OP
(Provinzial)

Für die Provinz des Hl. Albert in Süddeutschland und Österreich:
gez.: fr. Dietmar Th. Schon OP
(Provinzial)